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Aktionsrahmen Gewaltfreiheit

Unter Zivilem Ungehorsam verstehen wir gewaltfreie Aktionen, bei denen wir uns nicht auf staatlich erlaubte Handlungen beschränken, sondern in besonnener Art und Weise bestimmte Verbote übertreten. Hierbei wird eine juristische Verfolgung wegen des Vorwurfs, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen zu haben, riskiert oder sogar mit voller Absicht provoziert. Damit wird der Ernsthaftigkeit unseres Protests gegen skandalöse Zustände besonderer Nachdruck verliehen.

Ziviler Ungehorsam

Wir werden dabei keine körperliche Gewalt gegen Personen anwenden oder androhen und auch niemanden beschimpfen, verhöhnen oder abwerten, sondern unser Gegenüber (Polizist*innen, Soldat*innen, Gegner*innen unserer Aktionen) als Menschen achten, auch wenn wir ihr Handeln und ihre Rolle kritisieren.

Dies gilt auch für den Fall, dass es zu juristischen Verfahren in Folge unserer Aktionen kommen sollte: Wir wollen auch mit Staatsanwält*innen und Richter*innen respektvoll umgehen.

Gewaltfreies Verhalten ist eine glaubwürdige Einladung an unser Gegenüber, von der Möglichkeit Gewalt anzuwenden, keinen Gebrauch zu machen, sondern unser Anliegen wohlwollend zu betrachten. Gewaltfreies Verhalten unsererseits ist aber keine Garantie dafür, dass wir selbst keine Gewalt erleiden müssen. Wir wollen auch dann, wenn wir provoziert werden, keine Gegengewalt anwenden, sondern ruhig und besonnen bleiben.